Geschäftsbedingungen der Firma Grafic Contact P. Holz

Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden bedürfen meiner ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung oder einer schriftlichen individualvertraglichen Vereinbarung.

Der Besteller bestätigt ausdrücklich, daß er zur Auftragsvergabe berechtigt ist, widrigenfalls er persönlich haftet. Mündliche Nebenabreden, auch mit Mitarbeitern oder Subunternehmern der Firma Grafic Contact, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit meiner schriftlichen Bestätigung.

Angebot, Auftrag und Annahme
Meine Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind nach bestem Wissen ausgearbeitet, bleiben aber unverbindlich. Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei mündlichen, fernmündlichen oder per Fax und E- Mail erteilten Aufträgen stehe ich für Irrtümer und Mängel in der Verständigung und/oder Übermittlung nicht ein.

Die Erstellung von Vorentwürfen ist generell kostenpflichtig, es sei denn, es wurde anderweitig ausdrücklich vereinbart. Firmenzeichen, Markennamen, Logos, Layouts, Texte, Zeichnungen und andere von uns erstellte Arbeiten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur für den angenommenen und vereinbarten Zweck im erforderlichen Umfang verwendet werden. Eine erweiterte oder anderweitige Verwendung in Neuauflagen, Nachdrucken und anderen Medien ( z.B. Druck, Hörfunk und Fernsehen, Internet und Datenträgern jeder Art ) bedarf der Honorierung und unserer ausdrücklichen Genehmigung, ebenso die Weitergabe an Dritte. Eine Speicherung auf Datenträgern aller Art darf nur zur Sicherung der Daten firmenintern beim Kunden verwendet werden.
Generell werden Korrekturabzüge durch uns angefertigt, die vom Kunden sehr sorgsam zu prüfen und gegenzuzeichnen sind. Für vom Kunden übersehene Satz- und Formfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Korrekturabzüge sind nicht maßgeblich für Druckfarbe, Druckreinheit und Papierqualität. Autorenkorrekturen und nachträgliche, vom Manuskript abweichende Änderungen sind kostenpflichtig.
Sollten Aufträge oder Teile des Auftrages an Subunternehmer von uns weitergegeben werden, haften wir nur in soweit, als es unsere eigene Sorgfaltspflicht bei der Weitergabe des Auftrags betrifft. Für Zusicherungen, Mängel und Versäumnisse unserer Subunternehmer übernehmen wir keine Haftung.

Eine Überlieferung bzw. Unterlieferung  von maximal 10 % der bestellten Auflage ist produktionsbedingt und branchenüblich gemäß den allgemeinen Bestimmungen der Druckindustrie und wird zum vereinbarten Stückpreis oder 1000-er Preis abgerechnet. Dem Bestehen des Kunden auf einer stückgenauen Druckauflagenhöhe kann schon rein produktionstechnisch nicht entsprochen werden.
Geringe farbliche Abweichungen bei Druck- , Papier-, Stoff-, Material- oder Folienqualität sind produktionsbedingt und kein Grund zur Reklamation. Schwankungen können durch Papier, Farbe und andere Rohstoffe sowie Maschinengegebenheiten verursacht werden. Sollten Teile der Auflage reklamiert werden, gilt dies nicht als Grund zum Zahlungsvorbehalt der gesamten Auflage und/oder der zum Auftrag erforderlichen Nebenleistungen.

Lieferzeit und Lieferung
Die Lieferzeit beginnt erst nach Einlieferung aller vom Kunden erforderlichen Unterlagen und Komponenten, die für die Auftragsbearbeitung notwendig sind. Bei Unterbrechungen, z.B. während des Korrekturtransfers und des Verbleibs der Korrekturabzüge beim Kunden ruht die Lieferzeit. Werden vom Kunden Korrekturen gewünscht, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Bearbeitung der Korrekturen
Lieferzeiten gebe ich nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit an. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
Soweit nicht anders vereinbart, bin ich zu Teillieferungen berechtigt.

Berechnung
Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich meine Lieferungen ab Werk ohne Verpackung und Transportkosten. Wir liefern per Spedition, Post oder Kurier gegen Berechnung und auf Risiko des Kunden. Wir wählen den für den Kunden preisgünstigsten oder rationellsten Transportweg. Sollte der Kunde eine Warenversicherung wünschen, ist uns dies ausdrücklich und rechtzeitig vor Lieferung mitzuteilen.
Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise, sofern sie nicht durch mich anders bestätigt wurden. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer in Euro ( € ). Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt- als solche gelten Umstände oder Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können- suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 8 Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

Zahlung
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug nach 14 Tagen zur Zahlung fällig rein netto Kasse, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsbedingung angegeben ist.
Die Hereinnahme von Wechseln bedarf meiner Zustimmung. Deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen, mindestens 4 % über dem jeweiligen Bundesbank- Diskontsatzes berechnet.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bin ich – unbeschadet meiner sonstigen Rechte- befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Bei Neukunden bin ich berechtigt, 50 % Vorkasse des Gesamtauftragswertes zu erheben.
Für Aufträge, deren Gesamtwert über 5.000,-- Euro liegt, bin ich ebenfalls berechtigt, 50 % Vorkasse des Gesamtauftragswertes zu erheben.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käfer zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.

Gewährleistung
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte und Lieferungen, technische und stilistische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
Der Käufer hat die gelieferte Ware- soweit zumutbar- auch durch Probeverarbeitung- bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
Meine Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach meiner Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit meiner ausdrücklichen Genehmigung zurückgesandt werden. Unfreie Rücksendungen nehmen wir grundsätzlich nicht an.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung all meiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren, Entwürfe, Texte, Logos usw. mein Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, über die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung meiner Ware entstehenden Erzeugnisse zu dem vollen Wert, wobei ich als Hersteller gelte.
Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerbe ich Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren und Dienstleistungen.
Zugriffe Dritter auf die mir gehörenden Waren oder Forderungen sind mir vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung meiner Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten meine Forderungen um mehr als 20 %, so werde ich auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten meiner Wahl freigeben.

Erfüllung und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangs- oder Produktionsortort der Ware, z.B. Augsburg, für die Zahlung 86453 Dasing.
Gerichtsstand ist 86551 Aichach.